©2010 David Küpper

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Überprüfung Rentenbescheid

 

Ein Rentenbescheid kann jederzeit überprüft werden, auch wenn die Rente schon jahrelang gezahlt wird. Ist die einmonatige Widerspruchsfrist des Rentenbescheides verstrichen, kann die Rente für die Zukunft in Ordnung gebracht werden. Eine Korrektur für die Vergangenheit ist für die letzten vollen vier Kalenderjahre und das laufende Jahr möglich. D. h. bei einem Überprüfungsantrag noch in 2011 eine Korrektur von fünf Jahren! Gerne bin ich Ihnen hier behilflich.

Rentenberater oder Versichertenälteste?

 

Vielen Versicherten ist der Unterschied zwischen einem freiberuflichen Rentenberater und einem Versichertenältesten/Versicherten-berater der Deutschen Rentenversicherung immer noch nicht klar.

 

Hierzu stelle ich Ihnen bei Interesse gerne meine Gegenüberstellung „Rentenberater und/oder Versichertenälteste – die wesentlichen Unterschiede!“ zur Verfügung. Dieser Newsletter kann sowohl postalisch als auch per Email übersandt werden.

 

Ich freue mich über Ihre Anforderung.