Die Hinzuverdienstgrenzen wurden zum 1. Januar 2023 für vorgezogene Altersrenten aufgehoben und bei Erwerbsminderungsrenten angepasst.
Aber Achtung: Fallstricke lauern - deshalb lassen Sie sich beraten. Gerne können Sie mit mir telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren.