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Energiekostenpauschale für Rentner

Die Deutschen Rentenversicherung teilt auf Ihrer Homepage mit, dass die Energiepauschale in Höhe von 300,00 € lediglich ausgezahlt wird, sofern am 01.12.2022 ein laufender Rentenbezug bestand.

Bei Rentnern und Rentnerinnen, bei denen der Rentenbeginn noch in 2022 liegt, die Zahlung aber erst in 2023 beginnt teilt die Deutsche Rentenversicherung mit, dass die Energiepreispauschale im Nachzahlungsbetrag nicht enthalten ist, da diese vom Postrentendienst ausgezahlt wird.

Es sieht so aus, dass bei Rentnern, deren Rentenbeginn in der Vergangenheit liegt (z. B. 01.10.2022) und deren Rentenbescheid erst im Januar 2023 zuging, die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Energiepreispauschale nicht automatisch ausgezahlt wird und diese Auszahlung vom Rentner/der Rentnerin selbst bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Vordruck R7300 zu beantragen ist.

Bei nicht gestelltem Antrag bis zum 30.06.2023 verfallen die Ansprüche auf die Energiepreispauschale.

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