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Ein Rentenberater ist verpflichtet sein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Eine erste Beratung in Ihrer Angelegenheit als Verbraucher kostet bei einer Beratung in meinem Büro in Rommerskirchen 170,00 € und in meinem Beratungsbüro in Köln 190,00 €, zzgl. der gesetzlichen USt (= MwSt) in der jeweilig geltenden gesetzlichen Höhe, derzeit 19 %.

Bei einer ersten Beratung als Unternehmer, (Sie zahlen beispielsweise als Arbeitgeber eine Beratung für Ihren Arbeitnehmer) beträgt das Honorar 260,00 €, zzgl. der gesetzlichen USt (= MwSt) in der jeweilig geltenden gesetzlichen Höhe, derzeit 19 %.

Das Beratungshonorar ist im Anschluss an die Beratung in bar zu entrichten.

Die schon gezahlte Vergütung aus der Erstberatung wird bei einem möglichen Folgeauftrag, welcher innerhalb von drei Monaten erteilt wird, in Höhe von 170,00 € zzgl. MwSt angerechnet. Hier richtet sich das Honorar nach Bedeutung, Schwierigkeiten und Vermögensverhältnissen.

Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten.

Da jeder Beratungsfall persönliche Besonderheiten hat und es deshalb kaum möglich ist, pauschale Honorare für eine bestimmte Tätigkeitsart zu nennen, empfiehlt es sich vor Mandatsübergabe Fragen im Zusammenhang mit den Gebühren zu klären.

Zur Gebühr sind zudem alle Auslagen (z. B. Porto, Schreibauslagen, Telefon- oder Reisekosten, … usw.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten.

Ich werde jedoch immer bemüht sein, Ihnen von Beginn an einen Gebührenrahmen zu bezeichnen, da Kostenklarheit ein wesentlicher Grundsatz im Geschäftsbetrieb ist.

Die  Einhaltung der vergebenen Termine ist mir ein großes Anliegen. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich spätestens 48 Stunde  vorher abzusagen. Damit geben Sie mir die Möglichkeit, den für Sie reservierten Termin anderweitig zu vergeben.

Für versäumte Termine ohne Absage muss ich Ihnen eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Rechnung stellen.
Diese Ausfallgebühr beträgt bei einem Termin in Rommerskirchen eine halbe Beratungsgebühr zzgl. MwSt. Für einen Termin in Köln beträgt die Ausfallgebühr aufgrund der anfallenden Fahrzeit- und Kosten eine volle Beratungsgebühr zzgl. MwSt.

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